Seit dem Jahr 2021, gibt es die Firma Miets. Es ist ein kleines Einzelunternehmen, das regional agiert. Wir möchten gerne stetig wachsenden Service und mehr Leistung im ländlichen Raum anbieten.





Alltagshilfe in Dörschnitz: Leistungen

Haushaltsnahe Dienstleistungen im privaten Bereich


  • Bodenreinigung
  • Oberflächenreinigung
  • Staubwischen
  • Badreinigung


Entlastungsleistung nach §45


  • Hilfe im Haushalt
  • Botengänge
  • Begleitung zu Terminen
  • oder einfach Gesellschaft leisten





Fragen rund um die Pflege/Entlastungsleistung


 


 

 

Hier sind die meist gestellten Fragen zu unseren Pflege- und Betreuungsdienstleistungen. Sollten Sie weitere Fragen haben, sind wir für Sie da: per Telefon, Chat oder E-Mail.
Die Miets ist ein Fachunternehmen für Pflegeprofis und individuelle Betreuung, aktiv in Dörschnitz und Umgebung. Unser versiertes Pflegeteam engagiert sich, um maßgeschneiderte Lösungen und qualitativ hochwertige Unterstützung zu bieten, die auf die besonderen Bedürfnisse und Anforderungen unserer Kunden angepasst ist. Kundenzufriedenheit und Wohlbefinden stehen bei uns im Mittelpunkt, und wir streben immer danach, Ihre Erwartungen zu übertreffen. Hier finden Sie Antworten auf oft gestellte Fragen zu unseren Pflege- und Betreuungsdienstleistungen und wie wir Ihnen beistehen können.

 




Die Pflegeleistungen umfassen eine Vielzahl von Unterstützungsangeboten für Menschen, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter Unterstützung im Alltag benötigen. Diese Leistungen können sowohl von professionellen Pflegediensten als auch von pflegenden Angehörigen erbracht werden und werden in der Regel von der Pflegeversicherung finanziert. Es ist ratsam, sich vorab über die verschiedenen Leistungsarten und Anspruchsvoraussetzungen zu informieren, um die passende Unterstützung zu erhalten.


Leistungen der Pflegeversicherung:

  • Pflegegeld: Direkte finanzielle Unterstützung für die pflegebedürftige Person, die diese an pflegende Angehörige oder andere Personen weitergeben kann.
  • Pflegesachleistungen: Leistungen, die von ambulanten Pflegediensten erbracht werden, wie z.B. Körperpflege, hauswirtschaftliche Versorgung oder die Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme.
  • Kombinationsleistungen: Eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen.
  • Entlastungsbetrag: Eine finanzielle Unterstützung zur Entlastung pflegender Angehöriger, z.B. für die Verhinderungspflege oder andere Betreuungsangebote.
  • Verhinderungspflege: Übernahme der Pflege, wenn die pflegenden Angehörigen verhindert sind.
  • Tages- und Nachtpflege: Betreuungsangebote in Tages- oder Nachtpflegeeinrichtungen.
  • Kurzzeitpflege: Vorübergehende Unterbringung in einem Pflegeheim zur Entlastung der pflegenden Angehörigen.
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Zuschüsse für Umbaumaßnahmen, die die häusliche Pflege erleichtern.


Was sind Entlastungsleistungen?
Bei Entlastungs- und Betreuungsangeboten handelt es sich um zusätzliche Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Geschulte Ehrenamtliche oder professionelle Betreuungskräfte übernehmen für einige Stunden im Monat verschiedene Aufgaben. So sind die Pflegebedürftigen gut versorgt und die Angehörigen können neue Kraft tanken.
Der Entlastungsbetrag kann genutzt werden für:

  • Angebote zur Unterstützung im Alltag bei Anbietern, die nach Landesrecht zugelassen sind, zum Beispiel haushaltsnahe Dienstleistungen, Gruppenangebote, Unterstützung durch Alltags- oder Pflegebegleiter,
  • Tages- und Nachtpflege, auch die Kosten für Unterkunft, Mahlzeiten und Investitionskosten,
  • Kurzzeitpflege

Angebote zur Unterstützung im Alltag werden häufig "niedrigschwellige Betreuungsangebote" genannt. Sie sind besonders für Menschen mit Demenz interessant, da durch kreative Tätigkeiten die Fähigkeiten erhalten oder noch einmal verbessert werden können. Für körperlich eingeschränkte Menschen können Bewegungs- und Koordinationsgruppen ein passendes Angebot sein. Oder auch Hilfe im Haushalt oder bei Bewegung. Konkret kann das beispielsweise so aussehen:

  • einmal pro Woche Hilfe im Haushalt oder beim Einkaufen oder
  • einmal pro Woche Besuch einer Sing- und Bastelgruppe bei einem Wohlfahrtsverband oder
  • einmal pro Woche Besuch eines Bewegungsangebots oder
  • einmal pro Woche Spaziergang mit einer ehrenamtlichen Person oder
  • bei Bedarf Begleitung zum Arzt, zu Behörden und zu Konzerten.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Entlastungsbetrag auch für ambulante Pflegeleistungen genutzt werden:

  • Personen mit Pflegegrad 1 können sämtliche notwendigen Leistungen eines Pflegedienstes mitfinanzieren.
  • In den Pflegegraden 2 bis 5 sind körperbezogene Pflegemaßnahmen, wie das Waschen und Anziehen, ausgenommen. Diese dürfen ausschließlich mit den Pflegesachleistungen finanziert werden. Der Entlastungsbetrag steht lediglich für zusätzliche Unterstützung zur Verfügung, wie etwa Hilfe im Haushalt und Alltagsgestaltung.

Wer hat Anspruch auf Entlastungsleistungen?
Alle pflegebedürftigen Menschen, die Leistungen von der Pflegeversicherung beziehen und zu Hause wohnen, haben einen Anspruch auf 131 Euro im Monat für Entlastungsleistungen. Wichtig ist, dass das Angebot nach dem aktuellen Landesrecht anerkannt ist.
Wenn die 131 Euro pro Monat nicht ausreichen, können Pflegebedürftige einen Teil ihrer Pflegesachleistungen umwidmen lassen. Auf diese Weise lassen sich bis zu 40 Prozent des Betrags für Pflegesachleistungen, also den Pflege- oder Betreuungsdienst, für Betreuungs- und Entlastungsleistungen nutzen. Das ist sinnvoll, wenn diese nicht für die Pflege benötigt werden. Für die Umwidmung ist ein Antrag bei der Pflegekasse nötig.
Was muss ich bei der Kostenübernahme beachten?
Für den Entlastungsbetrag muss kein gesonderter Antrag gestellt werden. Jeder hat einen Anspruch auf die Entlastungsleistungen, sobald die Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde und die Pflege zuhause stattfindet.
Allerdings müssen Sie beachten, dass die Leistung nur gezahlt wird, wenn Sie die entsprechenden Rechnungen einreichen. Es gilt nämlich das so genannte Kostenerstattungsprinzip. Die pflegebedürftige Person muss zunächst ein passendes Angebot auswählen und aus eigener Tasche bezahlen. Anschließend erstattet die Pflegeversicherung den Betrag, sobald Sie die Rechnung eingereicht haben. Wichtige Voraussetzung ist allerdings, dass das genutzte Angebot nach dem jeweiligen Landesrecht anerkannt ist.